© Michael Grimm

Kirchenvorstand - wie geht es weiter?

Kirchenvorstand ab 01.06.2025

Leider haben in unserer Gemeinde 2024 keine Wahlen stattgefunden, da weder durch unsere Informationsveranstaltungen, noch über unsere Aufrufe im Gemeindebrief oder durch persönliche Ansprache Kandidaten/Kandidatinnen gefunden werden konnten.
 
Wie geht es jetzt weiter?
Dazu der Auszug aus dem Rundbrief zur Kirchenvorstandswahl 2024 vom 17.07.2023: „Sollte in einer Kirchengemeinde mangels Kandidierender die Wahl nicht stattfinden können, bleibt zunächst der alte Kirchenvorstand für maximal ein weiteres Jahr bis zum 01.06.2025 im Amt. Das gilt nur, wenn er noch mindestens aus drei Mitgliedern besteht. Sofern aus dem alten Kirchenvorstand zu viele Personen zurücktreten bzw. spätestens ab dem 01.06.2025 übernimmt der Kirchenkreisvorstand die Verantwortung.“

Der alte Kirchenvorstand bleibt somit noch bis zum 01.06.2025 im Amt.

Im 2. Quartal 2025 wird der Kirchenkreisvorstand einen neuen Kirchenvorstand berufen.
Wenn du Interesse hast und nicht nur in der 2.Reihe sitzen willst sondern die Zukunft deiner Kirchengemeinde selbst gestalten und mitverantworten willst, dann melde dich gerne beim aktuellen KV.


Am 19.03.2025 findet unter Anwesenheit des Superintendenten Herrn Stock eine Gemeindeversammlung statt, um Interessenten für die KV Arbeit zu gewinnen.
Den Termin daher schon mal vormerken.


Deine Kirchengemeinde benötigt dein Engagement und deine Ideen.

Wenn du Fragen zur Arbeit des Kirchenvorstandes hast, sprech uns gerne an oder schreib eine E-Mail an KV-Elsdorf@gmx.de. Wir melden uns.

Weitere Informationen auch unter: www.kirchemitmir.de

Änderungen zur letzten Kirchenvorstandswahl:

-         Wählbarkeit ab 16 Jahren (mit Zustimmung der Eltern)
-         Auch mehrere Mitglieder einer Familie können in den Kirchenvorstand gewählt werden

Voraussetzung: Mitglied in der Kirchengemeinde